Anker
Ankertypen
Der Gewichtsanker
Die Haltekraft des Ankers beruht auf seinem hohen Eigengewicht.
Stock oder Admiralitätsanker
Greift gut auf steinigem und tonigem Grund und gilt als der beste Allround Anker. Kann das 7 bis 10 fache des Eigengewichts halten. Allerdings ist er verhältnismäßig schwer und unhandlich.
Patent- oder Leichtgewichtsanker
Dieser Ankertyp gräbt sich in den Boden ein und kann dadurch mit viel weniger Gewicht dieselbe Haltekraft erzeugen wie ein Gewichtsanker.
Danforth-Anker
Ist sehr gut aufzubewahren und hat eine 3x so große Haltekraft wieein Stockanker. Allerdings hält der nicht so gut auf stark verkrautetem undsteinigem Grund.
Schirm- oder Faltdraggen
Dieser kleine Anker ist aufgrund seines geringen Platzbedarfs wenn die Arme an den Schaft geklappt sind für Jollen und Beiboote geeignet. Allerdings steht immer mindestens ein Arm hoch und kann sich mit der Ankerleine verheddern.
Ankerkette und Ankerleine
Je länger die Leine oder die Kette ist desto besser hebt der Anker. Beim Ankern sollten folgende Längen eingehalten werden:
Kette | Mindestens das 4-Fache der Wassertiefe |
Leine mit Kettenvorlauf | Mindestens das 6-Fache der Wassertiefe Die Vorteile dieser Methode sind, dass die Kette auf felsigem Grund vor Schamfilen (Scheuern) schützt, dass das Eigengewicht der Kette den Ankerschaft herunterzieht und dass sie durch die Haftreibung am Grund den Anker verbessert. |
Leine | Mindestens das 10-Fache Die Leine sollte stets am Anker angeschäkelt und nicht mit einem Roringstek befestigt werden, damit die Reißfestigkeit der Leine nicht reduziert wird. |
Der Ankerplatz
Ein guter Ankerplatz sollte folgende Kriterien erfüllen:
- Zunächst sollte ein Ankerplatz niemals im Lee ein Ufer haben, da sonst die Gefahr des Strandens besteht wenn der Anker nicht hält. (Das Boot liegt auf Legerwall)
- Sollte gegen Wind und Wetter geschützt liegen
- Guter Ankergrund
- Genügend Abstand zu andere Booten, damit auch im Falle einer Strom- oder Windänderung keine Gefahr besteht
- Berufsschiffahrt und Vorrangschiffe dürfen nicht behindert werden
- Es ist verboten vor Hafeneinfahrten, Landestellen, in Fahrrinnen & Fahrwasserverengungen und unter Brücken & auf den Rheinstrecken zu Ankern.
- Es darf nicht länger wie 24 Stunden geankert werden (Bodensee)