Lichter


Anhand der Lichter eines Schiffes lässt sich erkennen um welche Art von Schiff es sich handelt und welchen Kurs es hat. Die Lichter müssen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang und bei schlechter Sicht geführt werden. Sie dienen NICHT dazu die Nacht zu erhellen um besser zu sehen, sondern ausschließlich um besser gesehen zu werden.

Es wird zwischen hellen und gewöhnlichen Lichtern unterschieden, wobei Gewerbliche Schiffe helle Lichter führen müssen. Sie unterscheiden sich hauptsächlich in ihrer Sichtweite:

Hell Gewöhnlich
Weiß 4 km 2 km
Grün & Rot 3 km 1.5 km

Im folgenden sehen sie die üblichen Lichter und die Sektoren in denen diese strahlen.

Lichterführung eines Bootes

In folgender Tabelle sehen sie, welche Lichterführung zu welchem Fahrzeug gehört.

Fahrzeug Lichterführung
Ruder-, Padel-, Tretboote Rundumlicht (weiß gewöhnlich)
Segelboote unter Segel Rundumlicht (weiß gewöhnlich)
Segelboote unter Motor Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht (Seitenlichter und Hecklicht können auch in einer Dreifarbenlaterne zusammengefasst sein)
Motorboot & Berufsfischer mit weniger als 4.4kW, Berufsfischer am Netz Rundumlicht (weiß gewöhnlich)
Motorboot mit mehr als 4,4kW Topplicht, Seitenlichter (Können auch in einer Zweifarbenlaterne zusammengefasst sein)
Gewerbeschiff Topplicht (Höher als Seitenlichter), Seitenlichter, Hecklicht
Schleppverband, Gekuppelter Verband Schlepper: Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht
Geschlepptes Fahrzeug: Rundumlicht
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste im Einsatz Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht, Funkellicht
Vorrangschiff Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht, Rundumlicht (Grün, mindestens 1 m über Topplicht)

Beleuchtung von Häfen und Landestellen

Beleuchtung von Häfen